Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Tank- und Ladekartenbestellungen der GUTMANN GmbH
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware geht erst nach endgültiger Bezahlung an den Käufer über. Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, unverzüglich nach Lieferung netto Kassa ohne Abzug fällig. Nach Fälligkeit werden, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte der Firma GUTMANN, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % über der jeweils gültigen Bankrate verrechnet.
Die Firma GUTMANN ist nicht verpflichtet, die Tanks des Käufers auf deren Eignung, ihr Fassungsvermögen und allfällige Verunreinigungen zu überprüfen. Das gilt auch für die vorhandenen Füllanschlüsse und ggf. Füllleitungen zum Lagertank des Käufers. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Innsbruck.
Geschäftsbedingung
Die Tank- und Ladekarte ist ein Service der GUTMANN GmbH. Bei Unterfertigung der Bestellung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre konsumierten Leistungen von der GUTMANN GmbH abgerechnet und zu diesem Zweck Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden.