Allgemeine Nutzungsbedingungen  für E-Ladestationen, E-Ladekarte und E-App der da emobil GmbH

Präambel

Die da emobil GmbH (nachstehend „DAE“) vertreibt u. a. Ladeinfrastruktur sowie Zubehör (Ladekabel, Software etc.) vornehmlich im D-A-CH-Raum. Zusätzlich bietet die DAE in Kooperation mit der Firma GUTMANN eine Tank- und Ladekarte, ein eigenes Ladenetz (AC- und DC-Ladestationen) in Österreich, ein Abrechnungsservice sowie sonstige im Zusammenhang mit Elektromobilität stehende Dienstleistungen an.


1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. DAE stellt erfassten Kundinnen und Kunden (nachfolgend auch „Ladende“ oder „Nutzer“) eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge i. S. d. § 2 Z. 2 Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe (BGBl. I Nr. 38/2018) mittels einer eigenen E-Mobilitätskarte (Ladekarte) bzw. App (da-emobil-App) bereit. Diese können im DAE eigenen Ladenetz sowie bei Stationen von Roamingpartnern (d. h. DAE hat diesbezügliche Zugangsverträge mit Kooperationspartnern abgeschlossen), verwendet werden. Alle mit der Karte/App verwendbaren öffentlichen Ladestationen werden auch im Ladestellenverzeichnis ausgewiesen. Für die Verwendung der Ladestationen von Roamingpartnern sind die jeweils dort gültigen Bestimmungen ebenfalls von dem/der Ladenden zu beachten.


2. Vertragsabschluss

2.1. Nach Retournierung der diesbezüglichen Unterlagen – vollständig ausgefüllter Vertrag (Ladekartenantrag) – erhalten Kundinnen und Kunden die Befugnis, die Ladestationen mittels Ladekarte und/oder App zu verwenden. Die Nutzung der App ist erst nach vollständiger Erfassung der Daten sowie Erhalt einer diesbezüglichen Aktivierungsmail samt Zugangsdaten möglich. Möglicherweise abweichende Bestimmungen des/der Ladenden erkennt DAE in keinem Fall an und widerspricht diesen explizit. Sie werden somit ausgeschlossen.


3. Änderungen

Änderungen werden dem/der Ladenden schriftlich mitgeteilt. DAE kann die Vereinbarung jederzeit ändern. Eine solche Mitteilung kann auch im Rahmen einer Verrechnung erfolgen. In der Mitteilung, welche mindestens ein Monat im Vorhinein schriftlich (per Mail) erfolgt, wird der/die Nutzer/Nutzerin über die geänderten Bestimmungen und die Möglichkeit eines Widerspruches belehrt. Widerspricht der/die Kunde/Kundin den Änderungen binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich, endet der Vertrag automatisch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, gerechnet ab Zugang der Änderungserklärung. Ansonsten gelten die Änderungen als vereinbart. Änderungen der Tarife/Preisblätter der Roamingpartner oder überhaupt eine Änderung der Roamingpartner sind keine Änderung.


4. Leistungen der DAE und Nutzungs­bedingungen der Ladeinfrastruktur (Ladeanordnung)

4.1. Kundinnen und Kunden sind an 2.1. anschließend mit der Ladekarte bzw. der App, die der Identifikation und Verrechnung der Ladevorgänge dienen, berechtigt, Elektrofahrzeuge gegen Entgelt zu laden. Dies jeweils unter der Verpflichtung, zusätzliche Hinweise oder Anweisungen, welche bei den jeweils zum Ladepunkt gehörigen Ladestationen ersichtlich sind, zu beachten. Das Abstellen der Elektrofahrzeuge erfolgt immer auf eigenes Risiko und es dürfen nur freie Plätze benutzt werden. Ausgenommen dem tatsächlichen Laden, wie in diesem Vertrag definiert, und der Bedienung des Displays ist jeglicher Eingriff in die elektrische Betriebsanlage verboten.

4.2. Festgehalten wird ausdrücklich, dass eine bestimmte Verfügbarkeit der jeweiligen Ladepunkte nicht gewährleistet werden kann, da die Nutzung insbesondere wegen einer etwaigen unsachgemäßen/unzulässigen Belegung, technischen Gebrechen, etwaigen Wartungen/Arbeiten, Einschränkungen im Stromnetz oder Fällen höherer Gewalt eingeschränkt sein kann. DAE ist in sämtlichen Fällen, die eine Unterbrechung des Betriebs bedingen, berechtigt, die Verfügbarkeit ihrer Ladestationen und App temporär einzuschränken oder zu unterbrechen. DAE haftet weder für eine Verfügbarkeit der Ladedienstleistungen noch für eine ununterbrochenen Nutzungsmöglichkeit der App, insbesondere auch der Übersichtskarten. Ebenso sind etwaig ausgewiesene Öffnungszeiten zu beachten, außerhalb deren eine Nutzung nicht erlaubt ist. DAE behält sich eine örtliche Verlegung, Änderung der Anzahl der Ladepunkte sowie eine Änderung der Roamingpartner zu jedem Zeitpunkt sowie aus jedem Grund vor.

4.3. Die gesamte Ladeinfrastruktur ist ausschließlich bestimmungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Die Ladeinfrastruktur darf nur von Elektrofahrzeugen, die den gängigen elektrischen Normen entsprechen, und nur von für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Der Anschluss anderer elektrischer Verbraucher oder Gerätschaften ist nicht zulässig. Die Nutzerinnen und Nutzer beachten die technischen Angaben des E-Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Dauer und der maximalen Leistung des Ladevorgangs. Während des Ladevorgangs ist das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen und gegen Wegrollen zu sichern.

4.4. Alle anderen Einzelkomponenten z. B. Ladekabel, Ladekabelstecker etc. befinden sich in einem gebrauchsbereiten, sicheren und fachgerecht gewarteten Zustand, widrigenfalls ein Ladevorgang nicht gestartet werden darf. Etwaige nicht zugelassene Adaptergeräte sind nicht zulässig. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die jeweiligen Ladestation angesteckt werden.

4.5. Nutzerinnen und Nutzer befolgen die Ladeanleitung/Ladeanordnung der DAE. Insbesondere ist ein fix an den Ladestationen angebrachtes Kabel wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung unterzubringen. Ladestationen, Ladekabel und etwaig angebrachte Plombierungen sind nicht zu beschädigen.

4.6. Ladekabel dürfen nicht im Bereich von Fahr- und Gehwegen gelegt werden und es ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Stolpergefahren geschaffen werden.

4.7. Es dürfen am jeweiligen Ladestellplatz keinerlei Arbeiten, weder am E-Fahrzeug selbst noch andere Arbeiten, durchgeführt werden.

4.8. Das Abstellen eines Fahrzeuges und die Blockade eines Ladepunktes, ohne einen Ladevorgang zu starten, ist verboten.

4.9. Etwaige Regelungen zur Vermeidung von Bränden, elektrotechnische Schutzvorschriften sowie separate Garagenordnungen oder Vorschriften sonstiger Dritter sind zu beachten. Ebenso ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

4.10. Nach Abschluss des Ladevorgangs ist das Fahrzeug unverzüglich von der Ladestation zu entfernen, um anderen Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu ermöglichen.

4.11. Der/Die Nutzer/Nutzerin hat alle Vorkehrungen zu treffen, um in seiner/ihrer Sphäre Unfälle oder Schäden zu vermeiden und haftet für die Einhaltung der geltenden technischen Bestimmungen (insbesondere elektronische Schutzvorschriften) hinsichtlich des Fahrzeugs und Ladekabel sowie bei einem Verstoß gegen obenstehende Ladeanordnung. Ebenso haftet der/die Nutzer/Nutzerin für alle Schäden, die er/sie verschuldet hat, im gesetzlichen Umfang und hält darüber hinaus DAE gegenüber Dritten z. B. Roamingpartner schad- und klaglos.

4.12. Die Ladekarte und die App sind sicher und zuverlässig zu verwahren sowie haftet der/die Ladende bei Überlassung derselben an andere Personen. Dies auch bei etwaigem Missbrauch. Ein etwaiger Verlust oder Diebstahl ist unverzüglich an DAE zu melden. Bei Verlust oder Diebstahl der Ladekarte haften Kundinnen und Kunden für die bis zur Meldung getätigten Ladevorgänge und für die damit verbundenen Entgelte.

4.13. Bei Fragen und Problemen rund um die Ladestationen steht DAE unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: support@da-emobil.com sowie unter der Telefonnummer: +43 50 2277 2299.

4.14. Schäden und Defekte an den Ladestationen und/oder etwaigem Zubehör (z. B. Kabelmanagement) sind unverzüglich an DAE zu melden.

4.15. Nutzerinnen und Nutzer der App müssen diese regelmäßig aktualisieren, sobald ein neuer Release verfügbar ist.

4.16. Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Anweisungen der vor Ort anwesenden Personen von DAE oder deren Partnern zu befolgen.


5. Entgelt, Preise, Zahlung

5.1. Das Entgelt für die jeweilige, einzelne Ladedienstleistung richtet sich nach dem mit den Kundinnen und Kunden vereinbarten Tarif. Die Vereinbarung über das Entgelt für einen einzelnen Ladevorgang (Ladung) kommt dadurch zustande, dass der/die Ladende den auf der Webseite oder den vor Ort oder in der App angegebenen AC- oder DC-Tarif akzeptiert. Durch die Durchführung des Ladevorgangs erklärt der/die Kunde/Kundin sein/ihr Einverständnis mit dem Tarif und verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Preise. Der zu berechnende Ladevorgang (gesamte Ladung) startet mit dem Anschließen des Ladekabels und endet mit dem ordnungsgemäßen Trennen des Kabels. Etwaige generelle Parkgebühren oder Nutzungsentgelte für das Abstellen oder Parken des Fahrzeugs sind im genannten Tarif nicht inbegriffen.

5.2. Die Rechnungslegung (inkl. USt.) erfolgt monatlich im Nachhinein. Ladende erhalten ebenso monatlich im Nachhinein eine Aufzeichnung/Auflistung der Ladevorgänge per Post oder E-Mail.

5.3. Nettofällig innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum. Es gilt der gesetzliche Verzugszinssatz. Dem/der Nutzer/­Nutzerin werden über diese Verzugszinsen hinausgehende verschuldete Verzugsschäden verrechnet. Zusätzlich stehen auch Mahnspesen in angemessener Höhe und der Ersatz allfälliger außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen durch Beauftragung eines Inkassobüros oder eines/einer Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin zu, soweit sie der Verordnung über zulässige Gebühren für Inkassoinstitute sowie dem Rechtsanwaltstarif entsprechen und zur zweckentsprechenden Einbringung notwendig sowie im Verhältnis zur offenen Forderung angemessen sind.

5.4. Wird gegen eine gestellte Rechnung binnen vier Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Einwendungen sind schriftlich zu erheben und haben jene Rechnungsposten genau zu bezeichnen, hinsichtlich welcher die Richtigkeit bezweifelt wird. Einwendungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit des gesamten Rechnungs­betrags.

5.5. Darüber hinaus ist DAE bei Verzug berechtigt, die Lademöglichkeit (App und/oder Karte) zu sperren.

5.6. Datenänderungen, wie z. B. insbesondere Zahlungsverbindungen, persönliche Daten etc. sind unverzüglich bekanntzugeben.

5.7. Etwaige Zurückbehaltungsrechte stehen nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Forderungen seitens DAE können Kundinnen und Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.


6. Dauer, Laufzeit

6.1. Der Vertrag wird, sofern keine gegenteilige Einzelvereinbarung vorliegt, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ungeachtet dessen kann sie von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos (außerordentliche Kündigung) zu kündigen, bleibt davon unberührt. Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, liegen insbesondere dann vor, wenn der/die Nutzer/Nutzerin nach erfolgter Mahnung mindestens 14-tägig in Zahlungsverzug gerät, gegen diese Vereinbarung oder die Ladeanordnung verstößt, die Ladeinfrastruktur vorsätzlich beschädigt oder missbräuchlich benutzt oder wenn über das Vermögen des/der Nutzers/Nutzerin mangels Masse/Vermögen die Einleitung eines Insolvenzverfahrens verweigert bzw. ein eingeleitetes Verfahren beendet wird.


7. Datenschutz

7.1. Der/die Ladende akzeptiert, dass die von ihm/ihr elektronisch bekannt gegebenen Daten von DAE zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet werden. Name, Anschrift und Ladedaten werden bei begründeten behördlichen Anfragen an die jeweilige Behörde, bei behaupteten Rechtsverletzungen Dritter (z. B. Besitzstörung) an diese Dritten übermittelt. Informationen zu Datenschutz und Verarbeitung der Daten sind auch hier online zu finden.


8. Haftung und Schadenersatz

8.1. Die Haftung der DAE ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. In allen anderen Fällen als bei Personenschäden ist eine Haftung, sofern gesetzlich zulässig, von DAE für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Betriebsstillstand, unvorhersehbare Nutzungsausfälle sowie für alle mittelbaren Schäden ist, sofern gesetzlich zulässig, ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen.


9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das am Sitz von DAE sachlich zuständige Gericht sowie gilt für private Kundinnen und Kunden (Konsumenten) der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes samt Verweisungsnormen wird ausgeschlossen.


10. Abschlussbestimmungen, Sonstiges

10.1. DAE ist es im Anlassfall und im freien Ermessen gestattet, Rechte und etwaige Pflichten des Vertrages auf Dritte zu übertragen.

10.2. Die an der jeweiligen Ladestation oder in diversen Verzeichnissen angegebene Ladeleistung entspricht stets der maximal erzielbaren Ladeleistung. Die durch den/die Ladende/n tatsächlich erzielbare Ladeleistung kann aus diversen Gründen, u. a. z. B. auch dessen Fahrzeug, unterhalb der Maximalleistung liegen.

10.3. Die Rechnungen können auf elektronischem Wege übermittelt werden.

10.4. Eine allfällige Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat keinen Einfluss auf den Bestand des gesamten übrigen Vertragsverhältnisses. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch diejenigen zu ersetzen, die geeignet sind, ein gleiches, wirtschaftliches Ergebnis herbeizuführen. Dasselbe gilt für Vertrags­lücken.

10.5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Stand: Februar 2025

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